beträgt - lt. gesetzlicher Verordnung- zurzeit € 2,40 pro Person / Nacht.
Von der Ortstaxe sind befreit:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;
Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemein bildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen;
Personen, die als Teilnehmer an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder von Kinder- und Jugendverbänden sowie Jugendzentren im Gebiet der Gemeinde in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen;
Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenker*in oder Reiseleiter*in eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen;
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.