Der Rothauptberg-Wanderweg (Nr. 113) beginnt im Ortszentrum und geht in nördlicher Richtung durch mehrere Ortschaften auf den höchsten Punkt der Gemeinde, den Rothauptberg. Von der Aussichtswarte hat man einen herrlichen Blick auf das Totes Gebirge, Traunstein, Höllengebirge und Dachstein, den Schafberg den Hochkönig sowie den Untersberg und den Watzmann.
Entlang der Route gibt es verschiedene Einkehrmöglichkeiten wie den Wirt in der Spöck direkt an der Route oder der Gasthof Frodlhof und das Hotel-Gasthof Böckhiasl im Ortszentrum von Neukirchen/Vöckla.
Im Winter eignet sich die Tour auch für Schneeschuhe oder mit Tourenski!
Wir appellieren im Namen der Betreiber und Grundbesitzerinnen, bei der Benützung von Wegen und bei unzureichender Einschätzbarkeit der Schneesituation eigenverantwortlich zu handeln.
Vom Ortsplatz geht es einige hundert Meter auf der Hauptstraße nach Norden Richtung Spöck. Dann zweigt der Wanderweg links ab und führt durch das sogenannte "Lippenholz", benannt nach einem der Waldbesitzer. Dann geht es weiter Richtung Spöck. In der Spöck geht es wieder auf die Straße, die dann recht in Richtung Forstweg Seirigen verlassen wird. Nach ca. 3/4 Stunde erreicht man das sogenannte "Jagbründl" - ein Rastplatz mitten im Wald mit einem kleinen Spielplatz. Es geht auf der Forststraße weiter bis in die Ortschaft Mixental und Rothauptberg. Auf den den Rothauptberg führt eine ca. 1,5 km lange Straße. Beim "Bauern am Rothauptberg" zweigt der Wanderweg rechts ab hinauf zur Aussichtswarte auf ca. 760 m Seehöhe. Der Rothauptberg ist ein südlicher Ausläufer des Hausruckwaldes.
Die Aussicht reicht vom Ötscher im Osten bis zum Dachstein und im Westen bis zum Hochkönig und Watzmann.
Die Wanderung führt zurück nach Neukirchen über die Ortschaften Riegl, Winteredt, Zuckau und Spöck.
für die Erstellung der Routendaten bedankt sich der Tourismusverband Hausruckwald bei Sepp Einzenberger
Die Wanderung beginnt und endet am Ortsplatz. Im Ortszentrum sind ausreichend Parkplätze vorhanden.
kostenlos
Nicht rollstuhltauglich. Das Objekt erfüllt nicht die gesetzliche ÖNORM.